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Zeitliche Beschränkung der Nutzung von Beregnungsanlagen an besonders heißen Tagen:

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BEZIRKSVERBAND HANNOVER DER KLEINGÄRTNER E.V.

GRÜNES HERZ HANNOVER.

Das Kleingartenwesen in der Stadtentwicklung – eine Klarstellung des Bezirksverbandes Hannover

Die Stadtverwaltung Hannover hat im März die Fortschreibung des Kleingartenkonzeptes 2016 – 2025 in den Rat eingebracht. Darin wird erneut behauptet, Kleingartenflächen müssten für den Bau von 1.600 Wohnungen weichen. Vier Kleingartenanlagen sollen dafür vollständig verschwinden. Die betroffenen Vereine haben sofort und mit Nachdruck widersprochen – und sie tun es zu Recht. Denn die Argumentation der Verwaltung hält einer sachlichen Überprüfung nicht stand.

Fakten, die die Verwaltung verschweigt
Ein Blick auf die letzten zehn Jahre zeigt: Nicht nur die damals prognostizierten 12.000, sondern 15.000 Wohnungen wurden gebaut. Und von den vier Kleingartenanlagen, die angeblich dafür geopfert werden sollten, wurde keine einzige benötigt.
Trotzdem hält die Verwaltung unbeirrt an der Erzählung fest, Kleingärten seien „Wohnbaulandreserve“. Der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner stellt diese Grundlagen
entschieden infrage und fordert endlich die Offenlegung der tatsächlichen Planungsannahmen.

Intransparenz als Prinzip?
Wie ist dieses jahrelange Mauern mit dem angeblich offenen Dialog zur Stadtentwicklung vereinbar? Ein weiteres Beispiel für verdeckte Entscheidungen ist die nun – noch vor der Kommunalwahl – bekannt gewordene Einigung zum Neubau der MHH: Die neue Stadtbahntrasse soll quer durch Kleingartenland geführt werden.
Von einer „Einigung“ kann hier überhaupt keine Rede sein.
Wie soll man öffentlich von einer Einigung sprechen, wenn der Rat der Landeshauptstadt Hannover – also die demokratisch gewählten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger – an diesen Gesprächen nicht einmal beteiligt war?
Die sogenannten „Einigungsgespräche“ fanden hinter verschlossenen Türen statt, ohne jede Einbindung derjenigen, die politisch dafür verantwortlich sind und die Interessen der Stadt zu vertreten haben. Eine solche Vorgehensweise untergräbt das Vertrauen in transparente Stadtentwicklung und missachtet die Rolle der gewählten Volksvertreter.
Hinzu kommt: Die Landeshauptstadt „zahlt“ nicht im Sinne einer finanziellen Hauptlast – die Kosten trägt überwiegend das Land Niedersachsen.
Doch die Kleingärtner zahlen sehr wohl: mit ihren Flächen, mit ihrer wohnungsnahen Naherholung, mit ihrem sozialen Gefüge. Und das für eine Stadtbahnstrecke, die nach dem derzeitigen Narrativ „für die Medizinische Hochschule unabdingbar“ sein soll, obwohl die MHH bereits über einen Stadtbahnanschluss verfügt.
Die nun gewählte Trassenführung liegt zudem so weit von der MHH und jeglicher Wohnbebauung entfernt, dass ihre Wirtschaftlichkeit nur dadurch konstruiert werden kann, dass entlang der Strecke bestehende Kleingartenanlagen zerstört werden. Die Kleingärtner werden also zu Kompensationsmasse einer Planung gemacht, deren Logik sich den Betroffenen wie auch der Öflichkeit entzieht.

Die Forderungen des Bezirksverbandes – klar, verbindlich, nicht verhandelbar
1. Kleingartenflächen dürfen überhaupt nur dann aufgegeben werden, wenn für jedermann – insbesondere für die betroffenen Pächter – plausibel, transparent und nachvollziehbar dargelegt wurde, dass eine andere Möglichkeit zur Verwirklichung eines zwingend notwendigen Vorhabens nicht realisierbar ist.
Diese wertschätzende Betrachtung haben die Kleingärten und ihre Pächter verdient – als Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, als Teil der städtischen Gemeinschaft und als diejenigen, die das Kleingartenwesen seit über 100 Jahren tragen.
Ob Ersatzflächen überhaupt bereitgestellt werden können, ist vorliegend völlig unklar. Die Stadtspitze vermeidet jede verbindliche Aussage.
Der Bezirksverband fragt sich, wie eine Stadtverwaltung es rechtfertigen kann, die betroffenen Kleingärtner seit Jahren systematisch aus Planungsprozessen herauszuhalten – obwohl der Verband als Träger öffentlicher Belange und als Verwalter der städtischen Gärten eine zentrale Rolle spielt.
Der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner stellt unmissverständlich klar:
Ohne vollständig erschlossene, wohnortnahe und kurzfristig hergerichtete Ersatzflächen wird es keinerlei Zustimmung zur Aufgabe von Kleingartenflächen geben – weder für Wohnungsbau noch für den Bau einer Stadtbahntrasse.

2. Die Informationspolitik der Verwaltung muss sich dramatisch verbessern
Die bisherige Praxis – späte Informationen, selektive Weitergabe, Ausschluss der Betroffenen – ist inakzeptabel. Die Verwaltung muss ihre Informationspolitik gegenüber den Kleingärtnern grundlegend ändern.

3. Frühzeitige Beteiligung des Bezirksverbandes an allen planerischen Prozessen
Der Bezirksverband übernimmt für die Stadt die Verwaltung der städtischen Gärten und treibt so-gar die Pacht ein. Es ist völlig unverständlich, dass die Verwaltung diesen zentralen Partner aus Planungsprozessen ausschließt.
Der BZV muss an allen relevanten Planungen frühzeitig beteiligt werden – nicht erst, wenn Entscheidungen längst gefallen sind.

4. Einhaltung der Zusagen aus dem ersten Kleingartenkonzept
Die Stadt hat selbst festgelegt:
• Versorgungsschlüssel 1:12 (ein Kleingarten je zwölf Geschosswohnungen)
• 500.000 Einwohner = 20.000 Kleingärten
Diese Zusagen sind verbindlich und müssen bei allen Planungen umgesetzt werden. Sie dürfen nicht länger ignoriert oder nach Belieben relativiert werden.

5. Kein weiterer Verlust von Kleingartenflächen
Der Bezirksverband wird keinen weiteren – und schon gar keinen ersatzlosen – Verlust von Kleingartenflächen akzeptieren. 
Kleingärten sind keine Reserveflächen, sondern ein tragender Bestandteil einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung: wohnungsnahe Naherholung, ökologische Infrastruktur, sozialer Zusammenhalt.

Schlussbemerkung
Es bleibt das Geheimnis der Stadtverwaltung, warum sie trotz Vollverpachtung, Wartelisten und über 100.000 direkt betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern weiterhin Kleingärten als Bauerwartungsland betrachtet.
Der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner wird diese Haltung nicht länger hinnehmen.


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